Im Jahr 2018 galten in Deutschland 6,93 Millionen Privatpersonen als überschuldet. Eine Überschuldung tritt ein, wenn die monatlichen Einkünfte nicht mehr ausreichend sind, die Schuldenlast zu tilgen. Laut dem Statistischen Bundesamt betrug die Überschuldung im Durchschnitt das 28,5fache des monatlichen Nettoeinkommens. In einem solchen Fall hilft nur noch eine Finanzsanierung. Diese kann auf zwei Arten erfolgen.
Finanzsanierung – Seriöse Anbieter
Unsere Empfehlungen – Es kann sich lohnen, bei mehreren Anbietern gleichzeitig anzufragen. Die Anfragen sind kostenlos und unverbindlich.
Anbieter | Info | Weiter |
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Eco24 |
| Weiter |
Bon-Kredit |
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| Keine Empfehlung | |
Deutsche Schuldenbefreiung |
| Keine Empfehlung |
Easyhelp Deutschland |
| Keine Empfehlung |
Finanzsanierung – Was ist das?
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Eine Überschuldung ist gegeben, wenn die laufenden Einnahmen mittelfristig nicht ausreichend sind, um Schulden zu begleichen.
- Bei einer Finanzsanierung durch Privatinsolvenz ist der Schuldner spätestens nach sechs Jahren schuldenfrei.
- Die Finanzsanierung durch private Anbieter kann auf der Bündelung der bestehenden Verbindlichkeiten basieren.
- Unseriöse Unternehmen verlangen bereits im Vorfeld ein deutlich überhöhtes Honorar ohne Gegenleistung zu diesem Zeitpunkt.
Die Privatinsolvenz – der allerletzte Ausweg
Inhalt
Wurde der Insolvenzantrag von allen Beteiligten genehmigt, muss der Schuldner während der sogenannten Wohlverhaltensphase, alle Anstrengungen unternehmen, die vereinbarte Schuldensumme abzutragen. Die Wohlverhaltensphase wird auf drei, fünf oder sechs Jahre festgesetzt.
Eine dreijährige Wohlverhaltensphase ist möglich, wenn der Schuldner in dieser Zeit mindestens 35 Prozent der offenen Forderungen zurückgezahlt hat. Die fünfjährige Wohlverhaltensphase greift, wenn innerhalb der ersten drei Jahre die Verfahrenskosten noch nicht bezahlt wurden.
Die Dauer von sechs Jahren hat dann Gültigkeit, wenn die Voraussetzungen für drei oder fünf Jahre noch nicht erfüllt wurden.
Kam der Schuldner in dieser Zeit seinen Verpflichtungen nach, erfolgt die Restschuldbefreiung. Die betroffene Person ist wieder schuldenfrei.
Der Vorteil für den Schuldner liegt darin, dass er nach spätestens sechs Jahren wieder „durchatmen“ kann und während der Wohlverhaltensphase ein Pfändungsschutz gegeben ist. Für die Gläubiger bedeutet die Privatinsolvenz, dass sie zumindest einen Teil der offenen Rechnungen bezahlt bekommen.
Voraussetzung für die Anmeldung der Privatinsolvenz ist, dass sich der Schuldner mit seinen Gläubigern auf einen Schuldenbereinigungsplan verständigt. Erst dann kann bei einem Gericht das Insolvenzverfahren beantragt werden. Die nicht zum Lebensnotwendigen zählenden Besitztümer des Schuldners werden durch das Gericht in die Verwaltung durch einen Treuhänder übergeben.
Wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, wird dies öffentlich bekannt gemacht. Allerdings erfahren in der Regel nur die Gläubiger davon.
Die Finanzsanierung ohne Vorkosten durch Finanzdienstleister
Die Alternative zu einer Privatinsolvenz stellt die private Finanzsanierung dar. Diese macht zum Beispiel Sinn, wenn die Zahl der Kredite regelrecht unüberschaubar geworden ist, aber noch keine finale Überschuldung droht. Hier der Autokredit, da der finanzierte Fernseher, dort das Handy – die Zahl der Finanzierungsangebote, auch im Einzelhandel vor Ort, ist geradezu verlockend. Am Ende steht ein Wust aus Verbindlichkeiten, der nur noch mittels Finanzsanierung wieder zu ordnen ist.
Allerdings gibt es wie in jeder anderen Branche auch in der privaten Finanzsanierung schwarze Schafe. Versprechungen wie die Ablösung bestehender Verbindlichkeiten durch einen Kredit ohne Schufa sind ebenso unseriös wie horrende Vorabhonorare, die lediglich auf die Vermittlung einer Finanzsanierung abstellen, aber selbst keine Unterstützung bedeuten. Häufig dürfen diese selbst ernannten Finanzsanierer gemäß Rechtsprechung diese Dienstleistung gar nicht anbieten, da es sich um Rechtsberatung handelt, die wiederum nur Anwälten zusteht.
In einem noch überschaubaren Rahmen kann die Bündelung zahlreicher Kredite in ein einziges Darlehen tatsächlich eine Form der Finanzsanierung darstellen. Allerdings wird ein seriöser Partner zunächst einmal den Schuldenstand analysieren und gegebenenfalls mit den Gläubigern Verhandlungen führen. Dabei geht es, analog zu einer Privatinsolvenz, um die Höhe der monatlichen Rückführung der offenen Beträge. Kommt es zu einer Bündelung der Verbindlichkeiten in ein einziges Darlehen, wird dieses Geld jedoch nicht an den Schuldner ausbezahlt, sondern direkt an die Gläubiger überwiesen.
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