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Es ist allerdings verwunderlich, dass die Bandbreite zwischen den Anlegern in Bezug auf die Prämie enorm ist. In einem Test vom 27.1.2011 schreibt die Stiftung Warentest, dass die Differenz der Kosten gewaltig ist. In ihrem Beispiel kostete der günstigste Vertrag für einen 27-jährigen Nichtraucher für einen Vertrag bis zum 65. Lebensjahr bei 150 000 Euro Versicherungssumme 177 Euro im Jahr, bei einem teuren Anbieter 634 Euro.
Risikolebensversicherung Vergleich Online
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Welche Kosten fallen an?
Schließt ein Versicherungsnehmer den Vertrag über einen Außendienstmitarbeiter einer Gesellschaft oder einen unabhängigen Vermittler ab, fließt die Abschlussprovision. Diese fällt in der Höhe je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich aus. Die Berechnungsgrundlage ist die Summe der zu zahlenden Beiträge.
Der Vermittler erhält darüber hinaus eine jährliche Beitragsbestandsprovision in Höhe von durchschnittlich zwei Prozent auf den gezahlten Jahresbeitrag.
Die Einrichtung eines Vertrages ist ebenfalls mit Kosten verbunden, den sogenannten Einrichtungskosten. Darunter fällt beispielsweise der hypothetische Anteil der Bezahlung des Mitarbeiters für diesen Vertrag, es zählen aber auch die Kosten für das Papier des Versicherungsscheins dazu. Einen weiteren Punkt stellen die jährlichen Verwaltungskosten für die Police dar.
Dazu kommen noch die sogenannten Inkassokosten, welche aus der Abbuchung der Beiträge resultieren. Verzichtet ein Versicherungsnehmer auf monatliche Abbuchung und entscheidet sich für eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Beitragszahlung, erhält er einen entsprechenden Preisnachlass.
Die Risikolebensversicherung Kosten auf einen Blick:
- Abschlussprovision
- Beitragsbestandsprovision
- Einrichtungskosten
- Verwaltungskosten
- Inkassokosten
Wie ermittelt sich die Prämie?
Natürlich spielt die Höhe der Versicherungssumme bei der Höhe der Prämie die entscheidende Rolle. Ein zweiter Punkt ist die Laufzeit. Je länger der Vertrag läuft, um so größer ist das Risiko für den Versicherer, eine Leistung erbringen zu müssen. Bis zum 20.12.2012 spielte auch das Geschlecht bei der Prämienkalkulation eine Rolle. Da Frauen die höhere Lebenserwartung haben, wurden für sie niedrigere Prämien kalkuliert. Mit Einführung der Unisextarife greift nun eine Mischkalkulation, die nicht unbedingt dazu führte, dass Männer jetzt einen deutlich preiswerteren Versicherungsschutz erhalten.
Bei Risikoversicherungen wirkt sich der Gesundheitszustand der zu versichernden Person ebenfalls auf die Prämie aus. Raucher zahlen einen höheren Beitrag als Nichtraucher. Die Gesundheitsfragen dienen dazu, dass Risiko eines vorzeitigen Ablebens einzuschätzen. Bei schwerwiegenden Erkrankungen, Herz-Kreislaufproblemen oder Übergewicht kann es zu einer Ablehnung des Vertrages, dem Ausschluß bestimmter Todesursachen oder zu einem Risikozuschlag kommen. Grundsätzlich gilt, dass der Risikozuschlag einem Ausschluss vorzuziehen ist.
Dazu kommt, dass einige Berufsgruppen oder Betreiber bestimmter Sportarten grundsätzlich einen Risikozuschlag bezahlen müssen. Dazu zählen beispielsweise Kampftaucher, Artisten oder Drachenflieger.
Was passiert mit den Beiträgen?
Bei der Risikolebensversicherung geht es nicht darum, Kapital aufzubauen. Das heißt aber nicht, dass die Beiträge unverzinst auf einem Konto liegen, sondern ebenfalls verzinslich angelegt sind, auch wenn es sich um die sogenannten Risikoprämien handelt. Nur in sehr wenigen Fällen gibt es Tarife, die das erwirtschaftete Kapital am Ende der Laufzeit, wenn kein Leistungsfall eingetreten ist, an den Versicherungsnehmer zurückzahlen. In den überwiegenden Tarifen unterscheiden die Assekuranzen zwischen dem Beitragssofortabzug und dem Todesfallbonus.
Beitragssofortabzug
Die berechnete Prämie stellt eine Bruttoprämie dar. Diese ist rechtsverbindlich. Auf der Grundlage der bisherigen und prognostizierten Kapitalerträge, welche der Versicherer mit der Bruttoprämie erwirtschaftete, respektive erwirtschaften wird, zieht er diesen prognostizierten Gewinn sofort von der Bruttoprämie ab. Der Beitragszahler muss dann nur die Netto-Prämie bezahlen. Diese ist jedoch nicht garantiert. Im schlimmsten Fall gilt die Bruttoprämie.
Todesfallbonus
Wer den Begriff makaber findet, hat durchaus Recht. Im Fall des Todesfallbonus entrichtet der Beitragszahler die Bruttoprämie. Die erwirtschafteten Gewinne werden auf die Versicherungssumme aufgeschlagen. Je später die versicherte Person innerhalb der Versicherungsdauer stirbt, um so höher fällt die Versicherungssumme aus. Beträgt die nominale Versicherungssumme bei einer Laufzeit von 10 Jahren 100.000 Euro, wäre der Bonus beispielsweise 5.000 Euro im zehnten Jahr, die Leistung bei Ableben folglich 105.000 Euro. Die nominale Versicherungssumme aber um die 5.000 Euro Gewinnanteil von vorneherein zu reduzieren, wäre an der falschen Stelle gespart. Verstirbt die versicherte Person einen Monat nach Vertragsschluss, wäre eine Unterdeckung von 5.000 Euro die Folge.
Wie findet man jetzt die günstigste Risikolebensversicherung?
Der einfachste Weg führt über ein Vergleichsportal wie wir es oben in der grünen Box verlinkt haben. Da es bei einer Risikoversicherung in erster Linie wirklich nur auf die Kosten, sprich den Beitrag, ankommt, wäre das günstigste Angebot zunächst das sinnvollste. Versicherungsvergleich kalkulieren auch mit den Nettoprämien, das heißt, es ist von Anfang an ersichtlich, wie erfolgreich das Unternehmen mit den Kundengeldern arbeitet. Der Todesfallbonus zeigt sich immer wieder nur als zweitbeste Lösung.
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