Private Haftpflichtversicherung – Was ist zu beachten?

Eine Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die bei einem Dritten verursacht wurden. Für diese Schäden müsste ansonsten laut Gesetz gehaftet werden. In diesem Sinne übernimmt die Versicherung auch die Kosten für das Gericht, sollte der Geschädigte Forderungen in ungerechtfertigter Höhe stellen. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Private Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung ist. Dennoch ist es ratsam eine solche Versicherung abzuschließen. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu sehr großen Schäden führen. Daraus kann ein Schuldenstand resultieren, welcher Zeit des Lebens nicht wieder abgebaut werden kann. Aber worauf ist vor dem Abschluss eine Privaten Haftpflichtversicherung zu achten?

Versicherungssumme

Dies ist ein wichtiger Aspekt im Bereich der Privaten Haftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme gibt an, in welcher Höhe die Versicherung für Schäden aufkommt. Hier ist eine hohe Versicherungssumme ratsam. Ob durch Unachtsamkeit Schäden in Höhe von 2 oder von 5 Millionen verursacht werden, kann nicht abgesehen werden. Die Kosten bei der Versicherung unterscheiden sich jedoch nur unwesentlich. Bei der Versicherungssumme wird zwischen folgenden Posten unterschieden:

  • Personenschäden: Schmerzensgeld, Pflege- und Behandlungskosten, sowie Rentengeld

  • Sachschäden: Beschädigungen an Objekten

  • Vermögensschäden: Alle Schäden, die nicht in die ersten beiden Kategorien eingeordnet werden können

Der Verbraucherschutz empfiehlt eine Mindesthöhe von 3 Millionen Euro in sämtlichen Bereichen.

Schäden an Leihgaben

Normalerweise ist der Schuldner für verursachte Schäden von geliehenen Gegenständen selber verantwortlich. Mit einer solchen Klausel kann er sich jedoch schützen lassen.

Forderungsausfall

Was passiert eigentlich, wenn einem selber ein Schaden zugefügt wird, der Schuldner jedoch nicht in einer Haftpflichtversicherung ist? Es könnte passieren, dass der Leidtragende zusätzlich noch auf seinem Verlust sitzen bleibt. Damit dies nicht passiert, gibt es eine Klausel für den Forderungsausfall. Nach Ausschöpfung der gesetzlichen Mittel springt in diesem Fall die eigene Haftpflichtversicherung ein.

Selbstbeteiligung

Eine Private Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung hat den Vorteil, dass die Beitragskosten sinken. Dafür verpflichtet sich der Versicherte zur Übernahme eines bestimmten Betrages, meist 200 Euro. Dies kann sich, je nach Höhe der Einsparung, lohnen.

Volljährige Kinder

Ist die Ausbildung noch nicht abgeschlossen, so sind Kinder weiterhin bei ihren Eltern versichert. Diverse Anbieter erweitern den Versicherungsschutz für volljährige Kinder um ein Jahr im Fall der Arbeitslosigkeit.

Schlüsselverlust

Im Falle einer Vermietung kann der Schlüsselverlust eines Mieters teuer werden. In diesem Fall sind einige Schlösser auszutauschen. Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit an, sich gegen einen solchen Verlust zu versichern. Aber Obacht: Hier wird zwischen privat und dienstlich unterschieden.

Tiere

Kleintiere, wie Meerschweinchen oder Katzen sind mitversichert. Für Hunde, Pferde, etc. ist eine gesonderte Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Vertragslänge

Dies ist ein wichtiger Punkt. Im Idealfall ist es möglich die Private Haftpflichtversicherung nach einem Jahr zu kündigen. Unter Umständen gibt es zu diesem Zeitpunkt bereits eine Versicherung mit besseren Konditionen. Grundsätzlich sollten Versicherungen in regelmäßigen Abständen im Hinblick auf ihre Leistungen und Kosten überprüft werden. Wer seine Private Haftpflichtversicherung schon über eine lange Dauer abgeschlossen hat, der sollte auch die Versicherungssumme überprüfen. Durch die Inflation kann es passieren, dass kein ausreichender Schutz mehr vorhanden ist.

Weitere Klauseln

Im weiteren Sinne sind auch Klauseln für Gefälligkeitsschäden, Kleinkinder und Mietsachschäden zu beachten.

Tobias Kramer

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