Geschichte der Bankenunion
Die europäische Bankenunion steht unmittelbar an und geht auf eine Vielzahl an Schritten zurück. Der Weg zur Bankenunion beginnt bereits 1957, als die EWG gegründet wurde, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Im Jahr 1993 entstand schließlich die Europäische Gemeinschaft, die EG, welche im Jahr 2009 durch den Vertrag von Lissabon abgelöst wurde. In diesem Jahr wurde in der portugiesischen Hauptstadt die Europäische Union, die sogenannte EU. Heute zählen 27 Mitgliedsländer dazu und einigen kommen noch hinzu. Diese Zusammenschlüsse sind auf recht einmütige Art und Weise durchgeführt worden. Komplizierter wurde das gesamte Unionsstreben mit der sogenannten Währungsunion. Diese setzt 1999 ein und hier wurde der Euro zur gesetzlichen Währung beschlossen. Gleichzeitig wurde seinerzeit die Einrichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) ebenfalls beschlossen. Während in der EU derzeit aus 27 Ländern besteht, allerdings sind nur 17 dieser Länder auch in der EZB vertreten. Zehn der 27 EU-Länder fehlen gänzlich, insbesondere ist Großbritannien zu nennen.
Gegen Ende des Jahres 2011 wurde die sogenannte Fiskalunion als Ziel ausgerufen. Das Ziel ist selbstverständlich eine gemeinsame Fiskalpolitik in der EU. Insgesamt 25 der 37 EU-Länder haben sich auf dieses gemeinsame Ziel geeinigt. Erneut blieb Großbritannien außen vor dabei. Und nun schließlich der Schritt der Europäischen Bankenunion. Hierbei geht es um eine Absicht, angesichts der Eurokrise, die seit 2008 in der EU und weltweit zu stemmen ist, alle diese finanziellen Herausforderungen zu überstehen, und das sollte bereits seit Anfang des Jahres 2013 geschehen. Allerdings warnt die deutsche Kreditwirtschaft bei der Harmonisierung der Banken zu einer europäischen Bankenunion vor schnellen Entscheidungen, deren Langzeitwirkung nicht bis ins Detail überblickt werden kann.
Die Befürchtung dabei ist, dass die Anliegen und Fragen, die in diesem Kontext gelöst werden müssen, nicht ausreichend mit einem Sachbezug versehen sind. Die Kreditwirtschaft mahnt vor einem unnatürlichen, mit negativen Folgen versehenen Zeitdruck bei diesem Vorhaben. Dieser Mahnung haben sich, anlässlich einer Anhörung vor dem Finanzausschuss im Deutschen Bundestag, sowohl sämtliche Sparkassen angeschlossen, als auch die privaten Banken, wie auch die Genossenschaftsbanken in Deutschland.
Hintergrund der Anhörung ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der sich mit nichts weniger als mit der Entscheidung beschäftigt, die Aufsicht der Banken völlig auf die EZB, also die Europäische Zentralbank zu übertragen. Zu den damit verbundenen Aufgaben wäre demnach nicht nur die klassische Aufgabe der Bankenaufsicht, sondern auch die Einführung eines neuen Mechanismus´, der die Abwicklung zwischen den Banken regelt, wie auch die Vereinheitlichung der Regeln für das Kapital bzw. der Einlagensicherungssysteme, womit ein wichtiger Bestandteil der beabsichtigten Bankenunion eingerichtet würde. Gleichzeitig soll die Bankenunion für Zukunft auch die Möglichkeit beinhalten, dass direkte Hilfen, die sich aus dem ESM, dem Europäischen-Rettungsschirm, speisen, den angeschlagenen Banken zugutekommen soll, ebenfalls dann von der EZB beschlossen werden können.
Die Vertreter der Kreditwirtschaft haben bei ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen und angemahnt, dass der Mechanismus der Bankenaufsicht nicht nur europarechtlich organisiert werden müsse, sondern auch sehr stabilen Beinen aufgestellt werden müsse. Wegen des aufkommenden Zeitdrucks ließe, so die Kreditwirtschaft, diese Stabilität und Umsichtigkeit bei diesem Vorgehen, deutlich zu wünschen übrig. Bei dieser Verlagerung der Kompetenz entstünde die Problematik, dass diese Kompetenzverlagerung mit den europäischen Verträgen nicht mehr vereinbar sei. Das bedeutet, dass für so ein Vorhaben selbige Verträge geändert werden müssten. Genau diese Änderung mahnt die deutsche Kreditwirtschaft bei der Bundesregierung an und empfiehlt, dass diese sich um eine baldige Änderung dieser Verträge bemühen und einsetzen sollte. Hierbei müsse der wichtige Grundsatz auch in Zukunft gelten und beibehalten werden, dass die beiden Bereiche stets in unterschiedlichen Händen liegen, einerseits die Aufsicht über die Banken und andererseits die Verantwortung der Geldpolitik. Hinzu käme, so die Vertreter der deutschen Kreditwirtschaft, dass die verschiedenen Kompetenzen neu abgestimmt werden müssten.
Gemeint sind damit die Kompetenzen der Europäischen Zentralbank, der EBA, also der Europäischen Bankenbehörde, wie auch der Aufsichtsbehörden, die national noch in jedem Land vorhanden sind.
Somit stünde, so die Vertreter der deutschen Kreditwirtschaft, die derzeitige Ausgestaltung der europäischen Verträge einer wirklichen Bankenunion, wie sie derzeit beabsichtigt ist, deutlich im Wege, weil eine strikte Trennung zwischen Bankenaufsicht und Abwicklung der Bankenaufgaben nicht strikt getrennt würden. Hierbei käme es dauerhaft zu einem Interessenskonflikt. Dies ergäbe sich auch aus der Situation heraus, dass nach wie vor deutliche Rücksicht auf die beiden Konstrukte Euro-Zone und Rest-EU genommen werden müsse und dies würde sich auch nach einer durchgeführten Bankenunion keineswegs ändern.
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