Eine Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die bei einem Dritten verursacht wurden. Für diese Schäden müsste ansonsten laut Gesetz gehaftet werden. In diesem Sinne übernimmt die Versicherung auch die Kosten für das Gericht, sollte der Geschädigte Forderungen in ungerechtfertigter Höhe stellen. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Private Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung ist. Dennoch ist es ratsam eine solche Versicherung abzuschließen. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu sehr großen Schäden führen. Daraus kann ein Schuldenstand resultieren, welcher Zeit des Lebens nicht wieder abgebaut werden kann. Aber worauf ist vor dem Abschluss eine Privaten Haftpflichtversicherung zu achten?