Nicht nur beim Kauf bzw. beim Bau eines Hauses oder einer ETW (Eigentumswohnung) sind Nebenkosten zu beachten, sondern auch bei der Baufinanzierung selbst können auf den Kreditnehmer einige unterschiedliche Kostenarten zukommen. Der mit Abstand größte Kostenfaktor sind bei jeder Baufinanzierung natürlich die Kreditzinsen, die vom Kreditnehmer für das erhaltene Immobiliendarlehen zu zahlen sind. Nimmt man eine Darlehenssumme von 100.000 Euro als Beispiel, so können sich über die beispielhafte Laufzeit von 20 Jahren Zinskosten in Höhe von insgesamt 50.000 Euro und darüber hinaus „ansammeln“.
Auch aus diesem Grunde sollte man beim Angebote vergleichen auch auf kleinste Unterschiede beim Zinssatz achten. Die „normalen“ Hypothekenzinsen sind aber meistens nicht der einzige Kostenfaktor, der im Zusammenhang mit der Aufnahme und Nutzung eines Immobilienkredites zu beachten ist.
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Verschiedene Zinsen und Gebühren als weitere mögliche Kosten bei der Immobilienfinanzierung – Bereitstellungszinsen
Neben den normalen Hypothekenzinsen, die jeder Kreditnehmer im Zuge der Baufinanzierung zahlen muss, können mitunter noch weitere Zinsen anfallen, und zwar die Bereitstellungszinsen. Allerdings werden diese Zinsen von den Banken in der Regel nur dann berechnet, wenn ein längerer Zeitraum zwischen der Bereitstellung des Kredites (daher auch die Bezeichnung Bereitstellungszinsen) und der Inanspruchnahme des Darlehens vergeht. Ab welchem Zeitraum diese Zinsen berechnet werden, ist von Bank zu Bank unterschiedlich und kann zwischen zwei und sechs Monaten betragen. Vermeiden lassen sich die Bereitstellungszinsen vor allem dann nicht, wenn der Kreditnehmer in Abständen immer nur einen Teil der Kreditsumme abruft, was zum Beispiel bei Zahlung nach Baufortschritt eine übliche Vorgehensweise ist.
Neben den Bereitstellungszinsen können auch Gebühren anfallen, vor allen Dingen in Form von Bearbeitungsgebühren oder auch in Form von Kontoführungsgebühren (für das Kreditkonto). Mittlerweile verzichten jedoch viele Banken auf diese Gebühren.
Baufinanzierung Kostenaufstellung: Schätzkosten, Eintragung der Grundschuld und Zinsaufschlag
Auch Schätzkosten gehören durchaus zu den sonstigen Kosten, die bei einer Immobilienfinanzierung anfallen können. Berechnet werden diese Gebühren dann, wenn die Bank den Wert des zu finanzierenden Objektes durch einen Gutachter schätzen lässt. In der Praxis ist allerdings mittlerweile durchaus umstritten, ob die Banken diese Schätzkosten überhaupt in vollem Umfang an die Kunden „weiterleiten“ dürfen.
Ebenfalls Kosten verursacht die Eintragung der Grundschuld, die bis auf ganz wenige Ausnahmen immer erfolgen muss, da kaum eine Bank auf diese Grundschuld als Kreditsicherheit verzichten wird. Wird ein Teil der Baufinanzierung bzw. die gesamte Finanzierung in Form eines Forwarddarlehens durchgeführt, so ist auch der Zinsaufschlag als zusätzlicher Kostenfaktor zu beachten. Denn beim Forwardkredit fällt immer ein solcher Zinsaufschlag an, der meistens bei 0,30 bis 0,40 Prozent der Kreditsumme liegt.
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